Coronavirus – eAMS-Konto

Für die Abwicklung der Kurzarbeit ist es notwendig, dass Sie für Ihr Unternehmen ein eAMS-Konto beantragen. Grundsätzlich ist sowohl der Antrag auf Kurzarbeit als auch die laufende Beantragung der Kurzarbeitsbeihilfe über das eAMS-Konto abzuwickeln. Der Antrag darf auch per E-Mail eingebracht werden, sofern noch kein eAMS-Konto vorhanden ist.

Leider kann das eAMS-Konto nicht online beantragt werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie das Service für Unternehmen in Ihrer AMS-Geschäftsstelle kontaktieren. Diese legt Ihr eAMS-Konto an und werden die Zugangsdaten per Post übermittelt.

Die Kontaktadressen erhalten Sie auf der Website https://www.ams.at/, wenn Sie in der Fußzeile „Kontakt zum AMS“ den Link „AMS Geschäftsstellen“ wählen. Es wird unter der Startseite „Organisation Österreich“ die Seite „Adressen und Telefonnummern“ angezeigt. Sie können den Ort in das Suchfeld eingeben oder im rechten Bereich über ein Bundesland filtern. Bitte wählen Sie die Kontaktdaten des „Service für Unternehmen“.

Da dies ein paar Tage in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen so schnell wie möglich das eAMS-Konto zu beantragen.