Coronavirus - Kurzarbeit - Spezial-APPtoDate 03.01.2020

Coronavirus – Kurzarbeit

Leider ist der Ablauf für die Beantragung der Kurzarbeit sehr umständlich und kommt es gegenüber den zugesagten Bearbeitungszeiten, wie erwartet, zu Verzögerungen.

Insbesondere hat das Beharren der Gewerkschaften auf die vorherige Übermittlung der Sozialpartner-Vereinbarung und Unterfertigung ihrerseits für viel Kritik durch uns aber auch vom AMS gesorgt. Hingegen haben die Arbeitgebervertreter wie Wirtschaftskammer und auch einige weitere Kammern ihre Generalzustimmung erteilt und nicht darauf bestanden, ebenfalls alle Anträge unterschreiben zu müssen.

Am 01.04.2020 wurde jetzt eine Sozialpartnererklärung (WKÖ+ÖGB) zur Kurzarbeit abgeschlossen. Dabei soll die Abwicklung der Kurzarbeitsanträge beschleunigt werden. Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen (Kurzarbeits-Begehren, Sozialpartner-Vereinbarung mit wirtschaftlicher Begründung, Unterschriften der Beschäftigten) direkt an das AMS, ohne die Unterschrift der Gewerkschaft abzuwarten. Eine Übermittlung der Sozialpartner-Vereinbarung an die Gewerkschaft ist nicht mehr notwendig.  Das AMS erteilt vollständigen Anträgen eine vorläufige Genehmigung, eine allfällige Ablehnung durch die Gewerkschaft wird dem AMS im Einzelfall binnen 48 Stunden von der Gewerkschaft direkt mitgeteilt.

Die Übermittlung an das AMS kann per E-Mail oder per eAMS-Konto erfolgen. Laut Auskunft des AMS ist der Übermittlung per E-Mail der Vorzug zu geben, da es offenbar im AMS mit der Organisation sowie der Generation der Daten aus dem eAMS-Konto noch Probleme gibt.

Noch ein Hinweis zum eAMS-Konto:
Bitte beantragen Sie dieses in jedem Fall, da das eAMS-Konto zur Übermittlung der monatlichen Abrechnungs-Datei für die Beihilfe benötigt wird.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto–ein-konto–viele-vorteile.

Sie müssen nur das Formular „Vertretungsbefugnis“ ausfüllen. Das Formular „Vollmacht“ wird im Regelfall nicht benötigt. Damit könnten Sie allenfalls betriebsintern eine/n Mitarbeiter/in beauftragen. Diese Vollmacht ist aber nicht geeignet, uns zu beauftragen. Wie dann die Übermittlung der Abrechnungs-Datei an das AMS erfolgen wird, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Bitte leiten Sie uns den Bescheid des AMS zur Genehmigung der Kurzarbeit unmittelbar weiter. Dieser sowie die entsprechenden Arbeitszeitinformationen sind die Voraussetzung dafür, dass wir die Kurzarbeit abrechnen können.