Energiekostenzuschuss II für 2023

Die aws hat den Termin für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (EKZ) II für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum läuft von 16.10.2023 bis 02.11.2023 und ist wiederum Voraussetzung für eine spätere Antragstellung auf den Energiekostenzuschuss II für das Jahr 2023.

Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum EKZ I – die Voranmeldung verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist. Das heißt ein Antrag auf Energiekostenzuschuss II für das Jahr 2023 kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die Antragsfenster werden nach Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

Die Voranmeldung hat wieder über den aws Fördermanager zu erfolgen und ist seit 16.10.2023 freigeschaltet. Für die Voranmeldung sind nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig und eine Detailprüfung der Antragsvoraussetzungen (insb. „Energieintensität“) ist vorab noch nicht erforderlich.

Die Richtlinie zum EKZ II liegt noch nicht vor, es sind aber schon im Vorfeld einige Grundsätze veröffentlicht worden, die sie beachten sollten:

  • Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.
  • In Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität, womit beim EKZ II auch Unternehmen antragsberechtigt sein können, bei denen die Voraussetzungen beim EKZ I nicht erfüllt waren.
  • Im Unterschied zum EKZ I gibt es beim EKZ II ein Verbot von Ausschüttungen und eine Beschäftigungsgarantie. Details dazu sind jedoch noch ausständig.

Sobald Sie die Voranmeldung durchgeführt haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, um uns zeitgerecht hinsichtlich der für die Antragstellung notwendigen Schritte abzustimmen und so sicherzustellen, dass zur Antragstellung alle benötigten Unterlagen vorliegen.