Coronavirus – aktuelle Maßnahmen
Am Ende der 2. Woche des Ausnahmezustandes befinden wir uns mitten in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Überbrückung dieser für viele Unternehmen schwierigen Situation. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung über den aktuellen Stand (27.03.2020):
1. Personalkosten
Soweit unvermeidlich mussten Dienstverhältnisse beendet werden. Umfassend in Anspruch genommen wurde die Corona-Kurzarbeit. In den meisten Fällen konnten wir Ihnen die Anträge bereits übermitteln. Demnächst werden Sie vom AMS den Bescheid zur Bewilligung der Kurzarbeitsbeihilfe erhalten. Bitte leiten Sie uns diesen umgehend weiter. Ebenso die Daten der Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten. Beides benötigen wir um die Kurzarbeit abzurechnen und die Datei für das AMS zur Auszahlung der Beihilfe zu erstellen. Bitte sorgen Sie betreffend Ihrer Liquidität vor, da Sie die Löhne/Gehälter zwischenfinanzieren müssen (siehe Punkt 2.). Die Auszahlung der Beihilfe kann 3 bis 4 Monate dauern. Für sämtliche Lohnabgaben sind auf Antrag Stundungen möglich. Achten Sie darauf, für Ihre Beschäftigten genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Bei Mängeln muss im Nachhinein mit einer (teilweisen) Aberkennung der Beihilfe gerechnet werden.
Viele Unternehmen mussten bereits im März massive Beschäftigungsrückgänge hinnehmen, so dass die Kurzarbeit bereits für März (maximal rückwirkend ab 01. März) beantragt werden kann. Teilweise tritt der Rückgang der Beschäftigung erst in den nächsten Wochen ein. Kurzarbeitsanträge können auch weiterhin jederzeit eingebracht werden. Sofern die Personalverrechnung für März noch ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit durchgeführt werden musste (weil der AMS-Bescheid noch fehlt), erfolgt die Aufrollung im April.
2. Liquidität sichern
a) Finanzamt
- Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020 (ESt, KöSt)
- Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
- Zahlungserleichterungen für sämtliche Abgaben (Stundungen, Ratenansuchen)
- Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
b) Zahlungen an die Sozialversicherung (SVS)
- Herabsetzung der laufenden Beiträge
- Zahlungserleichterungen (Stundungen, Ratenansuchen)
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
c) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
- Zahlungserleichterungen für die SV-Beiträge für Februar/März/April 2020 (Stundungen, Ratenzahlungen) auf Antrag bzw. automatisch für Betriebe, die von der „Schließungs-Verordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemie-Gesetz betroffen sind. Achtung: haben Sie ein SEPA-Lastschriftverfahren mit der ÖGK vereinbart, muss zwingend ein Antrag auf Zahlungserleichterung eingebracht werden
- Keine Verzugszinsen für die Dauer der Stundung
- Aussetzung von Einbringungsmaßnahmen, keine Exekutionsanträge und keine Insolvenzanträge für den Zeitraum von März bis Mai 2020
Bitte geben Sie uns Bescheid, welche dieser Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten. Gerne unterstützen wir Sie dabei bzw. führen die Erledigung durch.
d) Sonstige Zahlungen
Denken Sie auch daran, in allen Bereichen finanzielle Spielräume zu nutzen, wie zum Beispiel bei der Aussetzung von Kredit- und Leasingraten, bei der Miete, bei noch offenen Zahlungen an Lieferanten etc.
3. Öffentliche Zuschüsse
a) Härtefall-Fonds
Der Härtefall-Fonds ist mit € 1 Mrd. dotiert und stellt eine Erste-Hilfe-Maßnahme für Selbständige zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten dar, die jetzt keine Umsätze haben. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente-Beschäftigten
- Neue Selbständige (GmbH-Geschäftsführer, Vortragende, Künstler, Therapeuten)
- Freie Berufe (Gesundheitsbereich)
- Freie Dienstnehmer (EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
- Erwerbstätige Gesellschafter, die pflichtversichert sind
Weiters müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Unternehmensgründung bis zum 31.12.2019
- Signifikante Bedrohung durch COVID-19 (Kosten können nicht mehr gedeckt werden, Betretungsverbot, Umsatzeinbruch von zumindest 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres)
- Das Einkommen vor Steuern darf im letzten Wirtschaftsjahr maximal 80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen haben (2019: € 58.464)
- Kranken-Pflichtversicherung
- Neben den selbständigen Einkünften keine weiteren Einkünfte
Anträge können am 27.03.2020 ab 17 Uhr direkt bei der Wirtschaftskammer gestellt werden: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Sämtliche Informationen für die Förderungsabwicklung finden Sie unter diesem Link. Die Auszahlungen sollen kurzfristig erfolgen, beginnend mit nächster Woche.
Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen:
Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe):
- Bei einem Nettoeinkommen bis zu € 6.000 p.a. à Zuschuss von € 500 einmalig
- Bei einem Nettoeinkommen ab € 6.000 p.a. à Zuschuss € 1.000 einmalig
Auszahlungsphase 2:
Der Zuschuss soll max. € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Einkommenseinbuße. Details dazu wurden noch nicht festgelegt. Informationen dazu werden so rasch als möglich auf der Website der Wirtschaftskammer veröffentlicht.
b) Notfalls-Fonds
Den größten Teil der Hilfe macht der Notfallfonds aus. Er ist mit € 15 Mrd. dotiert und soll in erster Linie jenen Branchen dienen, die aufgrund der Verordnungen der Regierung zusperren mussten, also unter anderem der Handel, die Gastronomie und Hotels. Es wird eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitgestellt, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Kredite könnten bis zur Höhe eines Quartalumsatzes gewährt werden, die Zinsen sollen möglichst gering bleiben. Nach einem Jahr wird evaluiert, welche Schäden das Unternehmen durch die Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlitten habe. In diesem Ausmaß erfolgt eine Umwandlung des Kredites in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Für den Fall, dass aus dem Härtefall-Fonds eine Förderung beansprucht wird, kann trotzdem auch der Notfalls-Fonds in Anspruch genommen werden. Leistungen aus dem Härtefall-Fonds werden jedoch darauf angerechnet.
Mit Details zum Notfalls-Fonds, insbesondere auch hinsichtlich Beantragung und Abwicklung, ist jedenfalls nächste Woche zu rechnen. Wir werden Sie darüber umgehend informieren. Gerne werden wir Sie bei der Aufbereitung der dafür notwendigen Daten und Anträge unterstützen.
4. Überbrückungs-Finanzierungen
Darüber hinaus wird sich für viele Unternehmen die Notwendigkeit ergeben, trotz Nutzung sämtlicher zuvor erwähnter Maßnahmen, zur Sicherstellung der laufenden Liquidität eine zusätzliche Finanzierung zu beantragen. Im Zuge der Hilfsmaßnahmen werden Erleichterungen für Bankfinanzierungen vorgesehen:
a) EPU & KMU – Haftung für Kredite
Für kleine und mittlere Betriebe (weniger als 250 Beschäftigte, max. € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme) werden Bundeshaftungen im Ausmaß von 80% der Kreditsumme für Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank und AWS (Austria Wirtschaftsservice www.aws.at).
b) Tourismus
Für alle Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden Bundeshaftungen im Ausmaß von 80% der Kreditsumme für Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank und die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank www.oeht.at).
c) Export
Heimische Exporteure werden mit vereinfachten Rahmenfinanzierungen über die OeKB (Österreichische Kontrollbank www.oekb.at) unterstützt.
Wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how bei allen notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Wir versuchen alle Anfragen so rasch als möglich zu beantworten und zu erledigen, dürfen Sie aber um Ihr Verständnis ersuchen, dass die Kontaktaufnahme und Erledigung momentan länger dauern kann als gewohnt. Wir können Ihnen aber versichern, alle notwendigen Anträge und Maßnahmen hinsichtlich gegebener Fristen rechtzeitig stellen zu können. Oberste Priorität hat die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität und damit des Überlebens aller Unternehmen, und danach richtet sich auch die Reihenfolge der Bearbeitung. Wir können Ihnen versichern, alles gut im Griff zu haben und alle Anforderungen von jedem einzelnen Klienten rechtzeitig erledigen zu können.
Wir wünschen Ihnen allen Gesundheit, viel Energie zur Bewältigung dieser herausfordernden Zeit und alles Gute!