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Anträge Investitionsprämie noch bis 28.02.2021 möglich

Die Frist zur Antragsstellung für die Investitionsprämie endet am 28.02.2021. Die Frist für die erste Maßnahme (Bestellung, Lieferung, Anzahlung etc.) endet laut aktueller Gesetzeslage ebenfalls per 28.02.2021.

Geplante Änderungen, insbesondere betreffend Verlängerung der Fristen, wurden bis dato vom Nationalrat nicht beschlossen. Aufgrund aktueller Informationen sollen folgende Beschlüsse im März nachgeholt werden:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme bis zum 31.05.2021
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums vom 28.02.2022 auf den 28.02.2023
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums für Großinvestitionen (über € 20 Mio.) vom 28.02.2024 auf den 28.02.2025
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Ausständig ist auch noch der Beschluss der Aufstockung des Förderbudgets für die Investitionsprämie von derzeit € 3 Mrd. auf € 4 Mrd.

Die Investitionsprämie wurde im Sommer 2020 eingeführt, mit dem Zweck, nach Ende des Lockdowns die Wirtschaft anzukurbeln. Damals hat noch niemand daran gedacht, dass weitere Lockdowns folgen werden. Entsprechend der ursprünglichen Intention wäre es sinnvoll, die Frist für die Investitionsprämie zu verlängern, zumindest bis Ende des Jahres 2021. Wir hoffen auf einen entsprechenden Beschluss im März.

Aufgrund der großen Anzahl der derzeit eingebrachten Anträge ist der AWS Fördermanager praktisch permanent überlastet und daher die Online-Übermittlung der Anträge nahezu unmöglich. Um die derzeit geltende Frist der Antragsübermittlung bis 28.02.2021, 23:59 Uhr zu wahren, wurde die Möglichkeit eingerichtet, die Investitionsprämie provisorisch per E-Mail zu übermitteln.

Den Leitfaden dazu finden Sie hier: Antragstellung AWS-Investitionsprämie

In der Folge wird von der AWS ein E-Mail übermittelt und muss dann der Antrag noch einmal online eingebracht werden.