Maßnahmen im Zusammenhang mit Coronavirus

Coronavirus – welche Maßnahmen sind jetzt zu setzen? Stand 16.03.2020

Das Corona-Virus hat drastische Einschränkungen zur Folge. Alle Unternehmen sind direkt oder indirekt davon betroffen. Bereits seit Wochen sind Umsatzrückgänge zu beklagen. Durch die aktuellen behördlichen Maßnahmen verschärft sich dies bis zum Totalausfall aufgrund von Betriebsschließungen. Aber auch nicht von der Kundenfrequenz direkt abhängige Unternehmen sind betroffen, durch den Ausfall von Aufträgen sowie Einschränkungen bei der Leistungserbringung. Die gesamte Wirtschaft steht vor völlig neuen Herausforderungen.

APP – Erreichbarkeit
Wir werden Sie bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation mit voller Kraft unterstützen. Wir stehen Ihnen weiterhin uneingeschränkt per Telefon und auf allen sonstigen Kommunikationskanälen zur Verfügung, auch wenn wir aktuell auf Home-Office umgestellt haben. Aufgrund des verordneten Betretungsverbotes können wir auch vorerst keine persönlichen Besprechungen in unserem Büro durchführen. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, vereinbarte bzw. zugesicherte Termine verschieben zu müssen, da wir unsere Ressourcen überwiegend dafür verwenden, unsere KlientInnen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen.

In den letzten Stunden sind die neuen Gesetze und Verordnungen veröffentlicht worden, auf deren Basis Maßnahmen umgesetzt werden können um Schaden von den Unternehmen abzuwenden und das Überleben zu sichern. Das dringlichste Thema ist die Kostensenkung. Dies muss heute bzw. ab sofort umgesetzt werden:

1. Kostensenkung
a) Personalkosten
Wesentlicher Kostenfaktor sind die Personalkosten. Zur kurzfristigen Senkung der Personalkosten wurde die Corona-Kurzarbeit eingerichtet. Diese kann für alle Unternehmen wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgrund des Corona-Virus beantragt werden. Die Beantragung kann für alle MitarbeiterInnen erfolgen, nachdem Alturlaube (bis zum vorigen Wirtschaftsjahr) und Zeitausgleich verbraucht sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Abwicklung der Corona-Kurzarbeit und allen damit zusammenhängenden Personalverrechnungsangelegenheiten.

Alternativ ist zu überlegen, Dienstverhältnisse mit einzelnen MitarbeiterInnen einvernehmlich zu beenden. Vorteil ist, dass keine Kosten mehr anfallen. Nachteil für die Mitarbeiter ist, dass das Arbeitslosengeld (ca. 55% vom Nettobezug) deutlich niedriger ist als die (geförderte) Ersatzzahlung laut Kurzarbeit (80% – 90%).

Sonderurlaube zur Betreuung von Kindern können für max. drei Wochen vereinbart werden, dafür gibt es Förderungsmöglichkeiten.

b) Sonstige Kosten
Denken Sie auch daran, in allen Bereichen finanzielle Spielräume zu verhandeln und zu nutzen, wie zum Beispiel bei Kreditraten, Mieten, Leasing, Lieferanten etc.

2. Liquidität sichern
Dafür wurden diverse Erleichterungen durch das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger eingerichtet:

  • Stundungen bzw. Ratenzahlungen
  • Herabsetzungen von Vorauszahlung für Steuern und Sozialversicherung

Darüber hinaus wurden Garantien und Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen eingerichtet. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-How bei allen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, von der Erstellung kurzfristiger Liquiditätspläne bis hin zur Beantragung von Haftungen und Überbrückungsfinanzierungen usw.

Für Fragen zu all diesen Themen steht Ihnen das Team von APP gerne zur Verfügung.