Registrierkasse und Jahresende

Mit Ablauf des Kalenderjahres sind im Zusammenhang mit der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht einige Punkte zu beachten.

Diese möchten wir für Sie wie folgt zusammenfassen:

Erstellung des Jahresbelegs

Zum Abschluss des Kalenderjahres (letzter Tag an dem Umsätze getätigt werden) müssen Sie mit Ihrer Registrierkasse einen sog. Jahresbeleg erstellen. Dieser entspricht dem Monatsbeleg des Monats Dezember (Nullbeleg).

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um einen Saisonbetrieb und wurde der letzte Barumsatz zB. im September getätigt, so wird der Monatsbeleg September als Jahresbeleg akzeptiert.

Zusätzlich ist dieser Beleg entweder manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice zu prüfen. Die Überprüfung des Jahresbelegs hat bis spätestens 15.02.2023 zu erfolgen! Gerne unterstützen wir Sie dabei.

WICHTIG: Der Jahresbeleg ist 7 Jahre aufzubewahren.

Sicherung des Datenerfassungsprotokolls

Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem externen Medium unveränderbar zu sichern. Zu den geeigneten Speichermedien zählen schreibgeschützte externe Festplatten, externe Server oder USB-Sticks. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch die Sicherung in kürzeren Abständen vorzunehmen (zumindest monatlich).

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.