Nachfrist Voranmeldung Energiekostenzuschuss
Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss (Phase I – 02-09/2022) eine Nachfrist festgelegt wurde. Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie die Voranmeldung nicht bereits im November 2022 gemacht haben, bis zum 20. Jänner 2023 eine Voranmeldung bei der AWS einzureichen.
Die Voranmeldung muss wieder über die aws-Website bis längstens 20. Jänner 2023 vorgenommen werden.
Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.