Energiekostenzuschuss – Voranmeldung

Mit dem Energiekostenzuschuss hat die österreichische Bundesregierung eine Förderung für energieintensive Unternehmen geschaffen, um die durch die gestiegenen Energiekosten entstandenen Mehrbelastungen teilweise auszugleichen.

Der erste Schritt, um den Energiekostenzuschuss beantragen zu können, ist eine Voranmeldung des Unternehmens bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Die Voranmeldung muss ab HEUTE 07.11.2022 bis längstens 28.11.2022 im Fördermanager der AWS erfolgen (foerdermanager.aws.at).

Für den Energiekostenzuschuss gilt das Prinzip „first come first serve“, es steht derzeit lediglich ein Budget von € 1,3 Mrd. zur Verfügung. Je schneller Sie die Voranmeldung durchführen, umso rascher bekommen Sie den Termin für die Antragstellung zugewiesen und umso eher bekommen Sie den Zuschuss. Die Voranmeldung verpflichtet nicht zur Antragstellung. Sollte sich bei genauer Prüfung und Berechnung kein Anspruch auf Energiekostenzuschuss ergeben, lässt man nach heutigem Wissensstand den zugewiesenen Termin zur Antragstellung einfach ungenützt.

Der Anspruch auf Energiekostenzuschuss besteht für „energieintensive“ Unternehmen. Das Kriterium „energieintensiv“ wird erfüllt, wenn die Energiekosten mindestens 3% des Produktionswertes (vereinfacht entspricht dies der Betriebsleistung eines Unternehmens, also Umsatz unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen) ausmachen. Dies gilt jedenfalls für Unternehmen mit mehr als € 700.000,00 Jahresumsatz. Als Richtwert, ab dem sich ein Anspruch auf Energiekostenzuschuss ergeben könnte, ist eine Steigerung der Energiekosten von ca. € 7.000,00 für den Zeitraum 01.02. – 30.09.2022 anzunehmen. Liegt Ihre Energiekosten-Steigerung unter diesem Wert, ist mit keinem Zuschuss zu rechnen und können Sie sich grundsätzlich die Arbeit der Voranmeldung ersparen. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, die Voranmeldung jedenfalls durchzuführen.

Die detaillierte Richtlinie zum Energiekostenzuschuss liegt noch zur Freigabe bei der europäischen Kommission und wird erst bis zum 15.11.2022 erwartet. Wir werden Sie über die Details der Abrechnung und Antragstellung informieren, sobald sämtliche Informationen vorliegen. Zwischenzeitlich verweisen wir auf die vorläufigen Informationen auf der Website der aws.at.

Wenn Sie die Bestätigungsmail der AWS zum Erhalt der Voranmeldung erhalten haben, ersuchen wir, diese per E-Mail an Ihre zuständigen SteuerberaterInnen der APP zu übermitteln, damit wir die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen sowie die Bestätigungen vorbereiten können.