Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022

Die aws hat den Termin für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss I für die Monate Oktober bis Dezember 2022 veröffentlicht. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum läuft von 29.03.2023 bis 14.04.2023 und ist wiederum Voraussetzung für eine spätere Antragstellung auf den Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022.

Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum EKZ I im November 2022 – die Voranmeldung verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist. Das heißt, ein Antrag auf Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die Antragsfenster werden nach Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

Die Voranmeldung hat wieder über den aws-Fördermanager zu erfolgen und wird ab 29.03.2023 freigeschaltet sein. Für die Voranmeldung sind nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig und eine Detailprüfung der Antragsvoraussetzungen (insbesondere „Energieintensität von 3% bei einem Umsatz > € 700.000,00“) ist vorab noch nicht erforderlich.

Sobald Sie die Voranmeldung durchgeführt haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme, um uns zeitgerecht hinsichtlich der für die Antragstellung notwendigen Schritte abzustimmen und so sicherzustellen, dass zur Antragstellung alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.