Datenschutz­einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihr Erlebnis auf der Website zu verbessern. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Cookie Einstellungen festzulegen. Wir würden uns freuen, wenn Sie alle Cookie Kategorien akzeptieren.
Essenziell
Statistik,
Marketing
Externe
Medien
Alle akzeptieren und weiter
Alle ablehnen
Auswahl speichern
Datenschutz / Details Impressum
APP Steuerberatung GmbH UNSERE ERFAHRUNG ALS STEUERBERATER UND BUCHHALTER FÜR IHREN ERFOLG

Toggle Menü

Direkt zum Inhalt
  • Leistungen
  • Standorte
  • Karriere
  • APPtoDate
  • STANDAPP
  • Kontakt
Regelmäßige News zu den Themen Steuerberatung, Wirtschaft, Buchhaltung, Recht & mehr von den Experten der APP Steuerberatung GmbH.
Connection: close

Artikel zum Thema: Aufbewahrungsfrist

Suche

Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen

Januar 2023

Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der...

Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen

Kurz-Info: Aufbewahrungsfristen für COVID-19-Förderungen

Mai 2022

Grundsätzlich sind für steuerliche Zwecke Bücher, Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß BAO sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Auch bisher gab...

Kurz-Info: Aufbewahrungsfristen für COVID-19-Förderungen

Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen

Januar 2021

Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der...

Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Beiträge / Seite
Kurztext ausblenden

 

 

APP STEUERBERATUNG GMBH
Klagenfurt | Seeboden | Villach | Wien

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AAB
  • Fernbetreuung
  • Newsletter
    
Copyright © 2023 APP Steuerberatung GmbH