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Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG

Mai 2026

Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht...

Auf einem aufgerollten blauen Papierstreifen ist das Wort „Meldepflicht“ mit einem stilisierten Glühbirnen-Symbol zu sehen. Symbolhafte Darstellung zur Ausweitung der Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG.
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