Kurz-Info: Änderung der Lohnkontenverordnung ab 2026

Februar 2026
Kategorien: Klienten-Info

Seit 1.1.2026 müssen mehr Informationen am Jahreslohnzettel (L 16) ausgewiesen werden (für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026). Dabei handelt es sich um folgende Details:

  • Ausweis des gezahlten Arbeitslohns getrennt nach Geld- und Sachbezügen;
  • Anschaffungskosten eines arbeitgebereigenen Kfz ("privat genutzter Firmenwagen") und der diesbezügliche Sachbezugsprozentsatz;
  • Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung ("Wallbox") durch den Arbeitnehmer gem. § 4c Abs. 1 Z 3 Sachbezugswerteverordnung (wie bislang) sowie die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer;
  • gewährte Essensbons;
  • die steuerfreien Bezüge nach § 68 Abs. 1 und 2 EStG (SEG- bzw. SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge).

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Eine Person sitzt an einem Schreibtisch, arbeitet am Laptop und hält mehrere Dokumente in der Hand. Auf dem Tisch liegen ein Taschenrechner und Unterlagen. Symbolhafte Darstellung zur Änderung der Lohnkontenverordnung ab 2026.