Klienten-Info
September 2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19...

September 2021
Am 30. September 2021 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2020 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen (für das Vereinigte Königreich hat die Frist für das Jahr 2020 bereits Ende März 2021 geendet; für die...

September 2021
Dem Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt für die Beurteilung der Ansässigkeit von natürlichen Personen und folglich für die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht in dem einen oder anderen Staat große Bedeutung zu. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen...
