Datenschutz­einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihr Erlebnis auf der Website zu verbessern. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Cookie Einstellungen festzulegen. Wir würden uns freuen, wenn Sie alle Cookie Kategorien akzeptieren.
Essenziell
Statistik,
Marketing
Externe
Medien
Alle akzeptieren und weiter
Alle ablehnen
Auswahl speichern
Datenschutz / Details Impressum
Zum Inhalt springen Zum Fuß der Seite springen
APP Steuerberatung GmbH
Suche Kontakt
APP Steuerberatung GmbH
Suche Kontakt
  • Startseite
  • Standorte
    • Klagenfurt
    • Seeboden
    • Villach
    • Wien
  • Karriere
    • APPforYou
    • Jobs
  • APPtoDate
  • StandAPP
  • Kontakt

Klienten-Info

Suche
Beiträge 154 bis 156 von 1404
« Vorherige Seite Nächste Seite »
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023

Februar 2023

Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung

Februar 2023

Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ra 2020/13/0047 vom 22.6.2022) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger Anwaltskosten i.Z.m. einer durch seine Ehegattin eingebrachten unberechtigten Scheidungsklage als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen...

Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht

Februar 2023

Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer ( siehe dazu Beitrag aus dem Mai 2021 ) hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 %...

Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
Kurztext ausblenden

Zurück zu APPtoDate

Tisch mit Tablet
APPtoDate bleiben
Jetzt zum Newsletter anmelden!

APP Steuerberatung Logo

 

APP Steuerberatung GmbH

Klagenfurt  |  Seeboden  |  Villach  |  Wien

 

​
​
​

 

AAB

Barrierefreiheit

Datenschutz

Fernbetreuung-DATEV

Impressum

Suche

 

 

APP Steuerberatung Logo

 

APP Steuerberatung GmbH

  • Klagenfurt
  • Seeboden
  • Villach
  • Wien

​ ​ ​

  • AAB
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Fernbetreuung
  • Impressum
  • Newsletter
  • Suche

 

Karriere bei APP - APPforYouKarriere bei APP - APPforYou