Viele unserer Klient:innen aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen sich derzeit die Frage: „Betrifft uns das Lieferkettengesetz überhaupt?“

Unsere Antwort lautet: Ja – zumindest indirekt.

 

Was ändert sich konkret?
Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind große Unternehmen in der EU verpflichtet, künftig zusätzlich zum Finanzbericht auch einen Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen.
Nach dem aktuellen Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom Februar 2025 gilt diese Pflicht ab 2028 für Unternehmen mit:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitenden
  • und entweder über 50 Millionen Euro Umsatz oder
  • mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

 

Was bedeutet das für KMU?
Auch wenn KMU selbst nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, wirkt sich die neue Gesetzgebung indirekt auf sie aus.
Denn große Unternehmen müssen künftig ihre gesamte Lieferkette offenlegen und ESG-Daten von ihren Zulieferern einholen – dazu zählen auch kleine und mittlere Betriebe.

Zudem fordern auch Banken vermehrt Nachweise über Nachhaltigkeitsmaßnahmen, etwa bei Kreditvergaben oder im Rahmen der Unternehmensbewertung.

 

VSME – der freiwillige ESG-Standard für KMU
Für nicht berichtspflichtige KMU wurde der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) entwickelt. Dieser bietet einen praxisnahen und vereinfachten Rahmen für die freiwillige ESG-Berichterstattung.

Der VSME wurde bereits im Dezember 2024 an die EU-Kommission übergeben und wird künftig eine wichtige Rolle spielen – denn große Unternehmen sollen voraussichtlich nur noch VSME-konforme ESG-Daten von ihren Lieferanten abfragen dürfen.

 

Was bringt das Omnibus-Paket der EU?
Der sogenannte Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet wesentliche Entlastungen für Unternehmen:

  • Anhebung der Schwellenwerte: Nur noch sehr große Unternehmen unterliegen der CSRD-Berichtspflicht
  • Verschiebung der Fristen: Nachhaltigkeitsberichte sind erstmals ab 2028 erforderlich
  • Reduktion der Berichtspflichten: Vereinfachung der ESRS mit weniger Anforderungen
  • Verschiebung der Sorgfaltspflichten aus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf 2028

 

Warum KMU jetzt aktiv werden sollten?
Trotz der regulatorischen Lockerungen sollten KMU die Entwicklungen nicht abwarten, sondern proaktiv handeln:

  • ESG-Themen gewinnen bei Kund:innen, Investoren und Geschäftspartnern an Bedeutung
  • Frühzeitiges Handeln verbessert die Marktposition und schafft Vertrauen
  • Nachhaltigkeitsdaten werden zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor
  • Kreditvergaben und Investitionen sind immer öfter an ESG-Kriterien gekoppelt

 

Unser Angebot für Sie!
Gemeinsam mit erfahrenen Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig zu positionieren – wir begleiten Sie auf dem Weg.