Aktuelles zum Energiekostenzuschuss I und II
Die aws hat nunmehr die Eckpunkte für den Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 und den Energiekostenzuschuss II für 2023 veröffentlicht. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte, die Details können wir Ihnen erst dann mitteilen, wenn die endgültige Richtlinie vorliegt.
Energiekostenzuschuss I für Q4/2022:
- Zeitraum 10-12/2022
- Förderfähig sind Gas, Strom, Treibstoffe, Wärme und Kälte (neu)
- Förderungs-Untergrenze: € 750,00
- Voranmeldungszeitraum: 29.03.2022 bis 14.04.2023
- Antragszeitraum: 17.04.2023 bis 16.06.2023
- Energieintensität: voraussichtlich 3 % vom Produktionswert (bei Umsatz > € 700.000,00)
Energiekostenzuschuss II für 2023:
- Zeitraum 01-12/2023 (Abrechnung in zwei Tranchen für das 1. und 2. HJ 2023)
- Förderfähig sind Gas, Strom, Treibstoffe, Wärme und Kälte, Heizöl (neu)
- Förderungs-Untergrenze: € 3.000,00
- Voranmeldungszeitraum: 08-09/2023 (für 1. HJ) bzw. 02-03/2024 (für 2. HJ)
- Antragszeitraum: 08-09/2023 (für 1. HJ) bzw. 02-03/2024 (für 2. HJ)
- Energieintensität: Entfällt für Stufe 1 und Stufe 2
- Erweiterung auf 5 Förderstufen und Erhöhung der Fördergrenzen
- Ab der Stufe 3 muss eine Beschäftigungsgarantie (bis 2024) abgegeben werden
- Beschränkung von Bonuszahlungen und Ausschüttung von Dividenden
Die Anmeldung ist wieder über den aws-Fördermanager vorzunehmen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.