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Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025

September 2025

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum...

Laptop auf Schreibtisch; Bildschirm zeigt „Jahresabschluss“, daneben Diagramm-Symbole – Hinweis auf elektronische Offenlegung bis 30.9.2025.
Frist für Vorsteuer­rückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2024

September 2025

Am 30. September 2025 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2024 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist...

Kleine EU-Flagge vor unscharfen Euro-Scheinen – Symbolbild zur Frist der Vorsteuer­rückerstattung 2024 aus EU-Mitgliedstaaten.
Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2025

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2025 bzw. ab 1. Oktober 2025 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2025 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2025 für Einkommen- und...

Kalender-Icon „30. September“ als Taste auf Tastatur – Symbolbild für Steuerfristen zu Herabsetzungsanträgen und Anspruchsverzinsung.
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