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Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2025

September 2026

Frist und Antragseinreichung Am 30. September 2026 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2025 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist – Anträge, die nicht oder nicht...

Ein moderner Glastisch mit einem Tablet, das den Kalendermonat September mit hervorgehobenem Stichtag 30. September zeigt. Daneben liegen deutsche Antragsformulare zur EU-Vorsteuerrückerstattung sowie Euro-Geldscheine und -Münzen, umgeben von einem leuchtenden Kranz aus 12 goldenen EU-Sternen: symbolhafte Darstellung für Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2025
Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2026

Frist für Herabsetzungsanträge zum 30. September Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2026 bzw. ab 1. Oktober 2026 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2026 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge...

Ein Tablet auf einem Holztisch zeigt den Stichtag 30. September für Herabsetzungsanträge. Daneben steht eine moderne, beleuchtete Waage, die auf einer Seite Euro-Geld und auf der anderen Seite Prozent-Symbole trägt, mit der Aufschrift Anspruchszinssatz 3,53 %. Im Hintergrund befinden sich Ordner mit Antragsunterlagen: symbolhafte Darstellung für Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2026

September 2026

Fristen und Kreis der betroffenen Unternehmen Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag...

Ein Schreibtisch in einem modernen Büro mit einem Tablet, das den 30. September 2026 im Kalender zeigt. Dahinter befindet sich ein PC-Bildschirm mit der Einreichmaske von JustizOnline und einem fließenden XML-Datenstrom zur gesicherten Cloud-Ikonographie der Justiz: symbolhafte Darstellung für Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2026
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