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Update vor dem Jahreswechsel

COVID-19-Prämie
Am 16.12.2021 wurde noch die Abgabenfreiheit von Corona-Prämien für das Jahr 2021 beschlossen. Bisher sind folgende Eckpunkte bekannt:

  • Zusätzliche Prämien oder Bonuszahlungen an ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der COVID-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden, sind pro ArbeitnehmerIn bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei. Es muss sich also um Prämien handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die COVID-19-Krise gewährt werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt üblicher anderer Bezüge).
  • Die Abgabenfreiheit betrifft dabei sämtliche Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Die Abgabenfreiheit bleibt aber nur insofern aufrecht, als die Auszahlung bis spätestens Februar 2022 erfolgt.
  • Zudem knüpft die Abgabenfreiheit nicht an bestimmte Branchen oder systemrelevante Berufe an. Außerdem kann die Prämie auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Prämie kann sowohl bar als auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Falls auch Sie beabsichtigen, Ihren MitarbeiterInnen eine abgabenfreie Covid-19-Förderung für das Jahr 2021 zu gewähren, können wir diese – sollte die Dezember-Abrechnung bereits abgeschlossen sein – auch noch im Jänner oder Februar 2022 für das Jahr 2021 berücksichtigen.

Gutscheine für MitarbeiterInnen
Wenn der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in der Höhe von € 365,00 je ArbeitnehmerIn nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde (etwa weil die Weihnachtsfeier aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden konnte), kann der verbleibende Betrag in Form von Weihnachtsgutscheinen zusätzlich steuerfrei gewährt werden (also maximal in der Höhe von € 365,00 pro ArbeitnehmerIn).

Umsatzsteuer Gastronomie und Hotellerie
Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 % läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des Kassensystems. Das BMF sieht für die Umstellung zum Jahreswechsel jedoch eine praxisfreundliche Lösung bzw. Toleranzregelung vor: Umsätze, die in den Bereichen der Gastronomie sowie Hotellerie in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, können einheitlich entweder nach der Rechtslage bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden.

Reminder: Endabrechnung Investitionsprämie
Zuletzt wollen wir Sie an die Endabrechnungsfrist der Investitionsprämie erinnern: Ab dem Zeitpunkt der letzten Anschaffung, Zahlung und Inbetriebnahme aus einem Antrag haben Sie drei Monate Zeit, die Endabrechnung über den aws-Fördermanager durchzuführen. Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf die Investitionsprämie.