KWF-Förderungsansuchen

Steueroptimierung vor dem Jahresende 2020

Jetzt ist die richtige Zeit sich die betrieblichen Kennzahlen aus der aktuellen Buchhaltung genauer anzusehen. Wer damit rechtzeitig beginnt, hat die Möglichkeit Steuervorteile zu nutzen.

Welche Möglichkeiten gibt es?
Steht die aktuelle Lage des Unternehmens fest und wird aufgrund der vorliegenden Daten ein Gewinn am Jahresende erwirtschaftet, können konkrete Maßnahmen zur Steueroptimierung gesetzt werden. Es besteht vor allem die Möglichkeit der Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter sowie der Akontierung von SVS-Beiträgen.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (zB. OG oder KG), die natürliche Personen sind, können bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen.

Für Gewinne bis € 30.000,00 steht ohnehin ein Grundfreibetrag in der Höhe von 13% dieses Gewinnes – daher max. € 3.900,00 – zu.

Für Gewinne ab € 30.000,00 besteht die Möglichkeit, neben dem Grundfreibetrag, einen gewinnabhängigen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steuermindernd geltend zu machen.  Die Ermittlung des maximal möglichen investitionsbedingten Gewinnfreibetrages erfolgt gestaffelt und ist dieser mit € 45.350,00 pro Jahr begrenzt. Dabei muss der Freibetrag durch begünstigte Investitionen gedeckt sein, die noch vor Jahresende getätigt werden müssen.

Begünstigt sind körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mind. vier Jahren. Auch Investitionen in Gebäude sowie Mieterinvestitionen sind davon umfasst. Ausgenomen sind jedoch Investitionen in PKW und Kombi, geringwertige (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu € 800,00) sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde. Des Weiteren stellen auch bestimmte Wertpapiere begünstigte Wirtschaftsgüter dar. Auch hier gilt, dass die Wertpapiere mind. vier Jahre dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.

Neben der steuerlichen Entlastung durch getätigte Investitionen in das begünstigte Anlagevermögen, soll an dieser Stelle auch auf die derzeitige Investitionsförderung von 7% bzw. 14% aufmerksam gemacht werden.

Akontierung der Sozialversicherungsbeiträge
Nachdem die Sozialversicherungsbeiträge an die Einkünfte gekoppelt sind, besteht auch hier ein gewisser Handlungsspielraum, um daraus Steuervorteile zu erzielen. Wird aufgrund der vorliegenden Daten eine voraussichtliche Nachzahlung errechnet, kann diese noch im selben Jahr akontiert und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Was muss ich dafür tun?
Bringen Sie uns Ihre restlichen Unterlagen bzw. die Jahresbuchhaltung zeitnah und wir optimieren Ihre Steuerbelastung für das Jahr 2020.