Maßnahmen im Zusammenhang mit Coronavirus

Finanzamtszahlungen – Änderungen bei den Bankverbindungen

Wichtige Information zu den IBAN der Dienststellen des Finanzamtes Österreich:

Im Zuge der bereits am 01.01.2021 in Kraft getretenen Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) wurden unter anderem Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. Damit verbunden waren auch Änderungen bei den Bankverbindungen.

Obwohl bis dato eine Vielzahl von Finanzamtszahlungen noch an die alten Bankverbindungen erfolgten, wurden diese korrekt zugewiesen.

Ab dem 01.10.2021 werden Überweisungen auf den „alten IBAN“ jedoch nicht mehr durchgeführt, sondern dem Auftraggeber zurücküberwiesen.

Um etwaige Verzögerungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen zu vermeiden, kontrollieren Sie Ihre Überweisungsvorlagen und Daueraufträge an die entsprechende Dienststelle des Finanzamtes Österreich und verwenden Sie den neuen IBAN.

Die aktuell gültigen IBAN zusammengefasst:

 

bisheriges Finanzamt (FA)

bis 31.12.2020

seit 01.01.2021

zusammengefasst zur Dienststelle (DST)

neue Kontonummer

seit 01.01.2021

FA Klagenfurt

FA St. Veit Wolfsberg

DST Klagenfurt St. Veit WolfsbergAT92 0100 0000 0556 4572

FA Kitzbühel Lienz

FA Kufstein Schwarz

DST Tirol Ost

AT62 0100 0000 0554 4839

FA Bregenz

FA Feldkirch

DST Vorarlberg

AT63 0100 0000 0557 4988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt

FA St. Pölten Lilienfeld

DST Niederösterreich Mitte

AT08 0100 0000 0550 4295

FA Gänserndorf Mistelbach

FA Hollabrunn Korneuburg Tulln

DST Weinviertel

AT28 0100 0000 0550 4226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag

FA Graz Umgebung

DST Steiermark Mitte

AT38 0100 0000 0553 4698

FA Wien 4/5/10

FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg

DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

AT31 0100 0000 0550 4075