Dienstgeberbeitrag-Reduktion 2023 und 2024

Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket besteht die Möglichkeit, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Als lohngestaltende Vorschrift zählt laut einer offiziellen Information des BMWA auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen anzulegen und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufzubewahren ist.

Um die Inanspruchnahme der DB-Reduktion für Sie so einfach wie möglich zu machen, können wir Ihnen bei Bedarf eine Vorlage für einen internen Aktenvermerk zukommen lassen.

Wenn Sie diese Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung nutzen möchten, ersuchen wir Sie um Rückmeldung bis zum 31.12.2022, um für Ihr Unternehmen den reduzierten DB-Beitragssatz von 3,7 % ab 01.01.2023 in der Lohn- und Gehaltsverrechnung anzuwenden. Weitere Voraussetzungen sind für diese Möglichkeit der Kosteneinsparung nicht nötig.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.