Coronavirus - Richtlinien Zuschüsse Corona Hilfs-Fonds

Coronavirus – Richtlinien für Zuschüsse laut Corona Hilfs-Fonds

Seit letzter Woche liegt nun endlich die Richtlinie für die Zuschüsse laut Corona Hilfs-Fonds zur anteiligen Abdeckung der Fixkosten vor. Die Regelungen sind kompliziert, mit viel Rechtsunsicherheit verbunden und in vielen Punkten ungerecht und nicht treffsicher. Dennoch könnte diese Maßnahme beträchtliche Zuschüsse für Ihr Unternehmen bringen. Wir werden Sie bei der Ausarbeitung der Daten und der Antragstellung mit vollem Einsatz unterstützen, um die für Ihr Unternehmen bestmögliche Hilfe zu erreichen. Im Detail dürfen wir Ihnen erläutern, wie dies funktioniert:

Begünstigte Unternehmen

Zur Antragstellung berechtigt sind Unternehmen,

  • über die in den letzten 5 Jahren keine rechtskräftige Finanzstrafe wegen eines Vorsatzdeliktes verhängt wurde;
  • die einen entsprechenden Umsatzausfall erlitten haben;
  • die sich zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben;
  • die zumutbare Maßnahmen zur Senkung der Fixkosten gesetzt haben (Schadensminderungspflicht);
  • die Maßnahmen gesetzt haben, um den Beschäftigtenstand im Unternehmen zu halten (Kurzarbeit).

Definition Umsatzausfall

Dabei sind die Waren- und/oder Leistungserlöse im relevanten Betrachtungszeitraum denen desselben Zeitraumes des Vorjahres gegenüber zu stellen. In Frage kommt das 2. Quartal 2020 im Vergleich zum 2. Quartal 2019. Abweichend vom Quartalsvergleich kann auch einer der folgenden Betrachtungszeiträume gewählt werden, wobei sich der Umsatzausfall wieder im Vergleich zum jeweils entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ergibt:

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. März bis 15. April 2020
  • Betrachtungszeitraum 2: 16. April bis 15. Mai 2020
  • Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai bis 15. Juni 2020
  • Betrachtungszeitraum 4: 16. Juni bis 15. Juli 2020
  • Betrachtungszeitraum 5: 16. Juli bis 15. August 2020
  • Betrachtungszeitraum 6: 16. August bis 15. September 2020

Anträge können für maximal drei, zeitlich zusammenhängende, Zeiträume gestellt werden.

Sofern Unternehmen neu gegründet wurden oder aus anderen Gründen die Vergleichbarkeit des Umsatzes mit dem Vorjahr nicht gegeben ist, kann eine Plausibilisierung aufgrund von Plandaten erfolgen.

Definition Fixkostenzuschuss

Der Fixkostenzuschuss ist nach der Höhe des Umsatzausfalls gestaffelt:

40 – 60% Umsatzausfall à 25% Ersatz der Fixkosten
60 – 80% Umsatzausfall à 50% Ersatz der Fixkosten
80 – 100% Umsatzausfall à 75% Ersatz der Fixkosten

Definition Fixkosten

Zu den Fixkosten zählen lt. Richtlinie:

  • Geschäftsraummieten und Pacht
  • Betriebliche Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil der Leasingraten
  • Betriebliche Lizenzgebühren (nicht im Konzern)
  • Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation
  • Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, sofern diese mindestens 50 % des Wertes verliert
  • Angemessener Unternehmerlohn: dieser ist auf Basis des steuerlichen Einkommens des Vorjahres zu ermitteln und in Höhe von mind. € 666,67 bis max. € 2.666,67 anzusetzen
  • Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen
  • Sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
  • Bei einem Fixkostenzuschuss von unter € 12.000,00 können angemessene Steuerberatungskosten bis € 500,00 berücksichtigt werden.

Allfällige Versicherungsleistungen sind von diesen Fixkosten abzuziehen. Der Fixkostenzuschuss ist um sonstige Zuschüsse, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geleistet wurden, zu vermindern, zB. um Zahlungen aus dem Härtefallfonds. Zahlungen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit sind nicht in Abzug zu bringen, da Personalkosten nicht unter die o.a. Definition der Fixkosten fallen.

Keine Fixkosten sind und kein Ersatz wird sohin geleistet für Personalaufwendungen und Abschreibungen.

Antragstellung

Die Stellung eines Antrages erfolgt mittels dem dafür vorgesehenen Formular über FinanzOnline. Sofern der beantragte Zuschuss € 12.000,00 übersteigt, muss der Antrag durch einen Steuerberater bestätigt und eingebracht werden. Der Antrag wird durch die Finanzverwaltung einer automationsgestützten Risikoanalyse unterzogen und plausibilisiert. Ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben kann von der Finanzverwaltung eine ergänzende Analyse (Prüfung) durchgeführt werden.

Die erste Tranche umfasst höchstens 50 % des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und kann ab 20. Mai 2020 beantragt werden.
Die zweite Tranche umfasst höchstens 25 %, somit insgesamt höchstens 75 %, des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und kann ab 19. August 2020 beantragt werden.
Die dritte Tranche kann ab 19. November 2020 beantragt werden.
Für die erste und gegebenenfalls zweite Tranche sind der Umsatzausfall und die Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Inhaltliche Korrekturen haben spätestens mit der letzten Tranche zu erfolgen.

Gemeinsam mit dem Antrag ist eine Zustimmungserklärung abzugeben. Der Antragsteller verpflichtet sich

  • zur Erhaltung der Arbeitsplätze;
  • zur Einschränkung von Privatentnahmen und Gewinnausschüttungen;
  • zur Erteilung aller notwendigen Auskünfte und zur jederzeitigen Gewährung von Einsichtnahme und Prüfungen;
  • zur Zustimmung der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • zur Mitteilung aller relevanten Änderungen.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass durch falsche Angaben die Fixkostenzuschüsse zu hoch waren, sind diese im entsprechenden Ausmaß zurückzuzahlen. Ein Fördermissbrauch zieht strafrechtliche Konsequenzen mit sich.

Auszahlung

Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses muss spätestens bis 31. August 2021 beantragt werden. Die Auszahlung der ersten Tranche erfolgt bis 18. August 2020, die zweite Tranche bis 18. November 2020 und die dritte Tranche ab 19. November 2020.

Abwicklung

Wir sind gerne bereit, Sie bei der Ermittlung der erforderlichen Daten sowie bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses zu unterstützen bzw. diese für Sie durchzuführen. Um die Höhe des Zuschusses und den erforderlichen Beratungsaufwand abzuschätzen sowie alle damit zusammenhängenden Fragen zu klären, bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch an. Bitte nehmen Sie mit uns jederzeit Kontakt auf.