Coronavirus - ÖGK-Stundungen

Coronavirus – ÖGK-Stundungen

Seitens der ÖGK haben wir nun Details zu weiteren Stundungen und Erleichterungen erhalten und für Sie zusammengefasst:

Beitragszeiträume Februar, März und April 2020
Bereits gestundete Beiträge für diese drei Monate sind bis spätestens 15. Jänner 2021 an die ÖGK zu bezahlen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich und es fallen keine Verzugszinsen an.

Ist es Ihnen durch coronabedingte Liquiditätsprobleme (diese müssen glaubhaft gemacht werden) nicht möglich die Beiträge rechtzeitig zu bezahlen, kann auch eine Ratenzahlung beantragt werden. Die offenen Beiträge der drei Monate können ab Februar 2021 in elf gleichen Teilraten bis jeweils zum 15. eines Monates bezahlt werden. Der Antrag dazu kann jedoch erst ab Jänner 2021 gestellt werden, es fallen auch hier keine Verzugszinsen an.

Beitragszeiträume Mai, Juni und Juli 2020
Können die Beiträge für Mai, Juni und Juli 2020 coronabedingt nicht bezahlt werden, gibt es seitens der ÖGK auf Antrag des Dienstgebers eine Stundungsmöglichkeit bis Ende August 2020. Auch danach kann falls erforderlich eine Ratenzahlung bis längstens Dezember 2021 beantragt werden, hier fallen jedoch Verzugszinsen an. Anträge sind ab 05.06.2020 möglich, die dazugehörigen Formulare finden Sie dann auf der Website der ÖGK.

Beitragszeiträume August bis Dezember 2020
Für diese Zeiträume sind aktuell keine Anträge möglich.

Ausnahmen
Ausgenommen sind Beiträge für die Beitragszeiträume Februar bis Juli 2020, für die der Dienstgeber auf Grund von Kurzarbeit, Freistellung eines Risikopatienten oder Absonderung nach § 7 Epidemiegesetz 1950 einen Anspruch auf eine Unterstützungsleistung von Seiten des Bundes oder des AMS gestellt hat. Diese Beiträge sind verzugszinsenfrei bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungszahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu bezahlen.

Alle sonstigen Meldeverpflichtungen (wie Anmeldungen oder Abmeldungen) sind weiterhin unverändert einzuhalten.

Säumniszuschläge
Die Sanktionsfreiheit für verspätete Meldungen, mit Ausnahme der Anmeldungen, in den Monaten März bis Mai 2020 wurde verlängert bis 31.08.2020.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesen Themen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!