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Coronavirus – Corona Hilfs-Fonds

Endlich liegen nun auch die Informationen zum Corona Hilfs-Fonds vor. Dieser ist mit € 15 Mrd. dotiert und damit der größte Teil des gesamten Hilfspakets zur Unterstützung der Wirtschaft. Einerseits dient er der kurzfristigen Beschaffung von Liquidität, andererseits werden darüber im Nachhinein von der Republik Österreich anteilig die während der  Corona-Maßnahmen anfallenden Fixkosten ersetzt. Dazu dürfen wir Sie im Überblick wie folgt informieren:

1. Welche Unternehmen können diesen Fonds nutzen?
Unternehmen, die durch die Corona-Maßnahmen mit großen Umsatzeinbußen konfrontiert sind und dadurch Liquiditätsprobleme haben und/oder durch die weiterlaufenden Fixkosten einen Schaden erleiden.

2. Mit welchen Instrumenten unterstützt dieser Fonds?
a) Betriebsmittelkredit mit Staats-Garantie
Die Garantie der Republik Österreich deckt 90% der Kreditsumme ab. Damit werden Betriebsmittelkredite besichert. Die Obergrenze dafür sind maximal 3 Monatsumsätze. Die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre, danach verlängerbar. Der Kreditzinssatz beträgt max. 1%, dazu kommt ein Garantieentgelt.

b) Zuschüsse
Zur Deckung der Fixkosten im Zeitraum von 15.03.2020 bis zum Ende der Corona-Maßnahmen leistet der Staat anteilige Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass im Unternehmen sämtliche zumutbare Maßnahmen gesetzt wurden, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze zu erhalten (Kurzarbeit statt Kündigungen). Bereits erfolgte Kündigungen könnten storniert werden, das Kurzarbeitsmodell kann rückwirkend beantragt werden. Weiteres Kriterium ist, dass die Unternehmen vor Corona gesund und nicht bereits ein Sanierungsfall waren. Dabei erfolgt die Orientierung an den URG-Kriterien. Abhängig vom Umsatzausfall werden die Fixkosten bis zu 75% ersetzt. Dazu zählen Mieten, Betriebskosten, Versicherungsprämien, Zinsen, etc. Ein angemessener Unternehmerlohn kann bis maximal € 2.000 p.m. angesetzt werden. Sollten Sie den Härtefall-Fonds beantragt haben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen in den Corona Hilfs-Fonds gewechselt werden.

3. Wie erfolgt die Abwicklung?
a)
Betriebsmittelkredit mit Staats-Garantie
Single-Point of Contact ist die Hausbank – bei ihr ist der Finanzierungsantrag einzubringen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung des Finanzierungsantrags und den erforderlichen Unterlagen, insbesondere bei der Ermittlung des Liquiditätsbedarfs (Liquiditätsplanung). Die Bank stellt dann gemeinsam mit Ihnen den Garantieantrag, den die Bank bei der Österreichischen Kontrollbank (Großunternehmen), AWS Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) einbringt. Sollten Sie bei Ihrer Bank bereits eine Finanzierung beantragt haben, allenfalls im Zusammenhang mit den schon länger bekannten 80%igen Kreditgarantien und Haftungen, wird zu überlegen sein, ob es vorteilhaft ist, in das Instrument des Betriebsmittelkredits im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds zu wechseln.

b) Zuschüsse
Der Antrag auf Fixkostenzuschuss ist mit dem Online-Tool des AWS zu stellen. Die Registrierung des Antrags ist von 15.04.2020 bis 31.12.2020 möglich. Die Abgabe des vollständigen Antrags hat bis spätestens 31.08.2021 zu erfolgen. Dieser ist vom  Steuerberater zu bestätigen. Gerne werden wir Sie bei der Erstellung des Antrags unterstützen und diesen bestätigen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens nach Ende des Wirtschaftsjahres, im Regelfall daher im Jahr 2021. Wir empfehlen, rasch die Registrierung des Antrags durchzuführen und ebenso rasch nach Abschluss des Wirtschaftsjahres den vollständigen Antrag zu übermitteln.

Wir unterstützen Sie bei allen Maßnahmen, damit Sie und Ihr Unternehmen die Corona-Krise bestmöglich überstehen. Wir prüfen proaktiv, welche Maßnahmen individuell für Ihr Unternehmen geeignet sind. Angesichts der Vielzahl der Fälle, praktisch jedes Unternehmen ist betroffen, müssen wir in der Bearbeitung Prioritäten setzen. Zuerst waren Maßnahmen zur Kostensenkung umzusetzen, insbesondere im Personalbereich. Diesbezüglich konnten wir gemeinsam schon viel erledigen. Als nächstes stehen nun die Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität auf der Tagesordnung, die uns jetzt massiv beschäftigen. Darauf wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen konzentrieren. Das Instrument der Zuschüsse wollen wir kurzfristig mit möglichst wenig Aufwand absichern und werden wir Ihnen – sobald verfügbar – eine Handlungsanleitung zur Registrierung Ihrer Anträge zusenden. Die Abarbeitung der Zuschüsse wird aber erst später, nach Abschluss des laufenden Wirtschaftsjahres, zu erfolgen haben, so dass es nicht notwendig ist, sich kurzfristig intensiver damit auseinander zu setzen.

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls, für Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität kurzfristig Kontakt mit Ihrem Berater Ihrer Hausbank Kontakt aufzunehmen. Aufgrund der zu erwartenden Fülle an Anträgen sind längere Bearbeitungszeiten zu befürchten. Sollte es dadurch zu Liquiditätsengpässen kommen, ist mit der Bank zu klären, dass kurzfristig Überbrückungen, zum Beispiel durch vorübergehende Einrichtung bzw. Erhöhung eines Überziehungsrahmens, vorgesehen werden. Sobald verfügbar sollte die Mitteilung des AMS zur Gewährung der Kurzarbeits-Beihilfe (KUA-Beihilfe) an die Bank übermittelt werden.