Coronavirus – Beantragung Umsatzersatz ab 06.11.2020 14 Uhr möglich
Ab Freitag, 06.11.2020 14.00 Uhr ist die Beantragung zum Umsatzersatz via FinanzOnline möglich.
Die Details dazu haben wir für Sie zusammengefasst:
Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss von der Schließung betroffen sein.
- Das Unternehmen muss den Sitz oder die Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
- Dem Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
- Das Unternehmen darf zwischen 03.11.2020 und 30.11.2020 keine Kündigung gegenüber DienstnehmerInnen aussprechen.
Details:
- Umsatzersatz in Höhe von 80% des im November 2019 getätigten Umsatzes
- Automatische Berechnung durch das Finanzamt anhand der vorliegenden Steuerdaten
- Antrag über FinanzOnline durch UnternehmerIn oder bevollmächtigte ParteivertreterInnen (SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn, BilanzbuchhalterIn)
- Antrag muss bis spätestens 15.12.2020 gestellt werden
- Maximaler Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beträgt € 800.000,00
- Bei Neugründungen: der durchschnittliche Umsatz im Jahr 2020 (seit der Gründung) wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Das Unternehmen muss vor dem 01.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz beträgt € 2.300,00.
Gegengerechnet werden folgende Corona-Hilfen:
- 100% garantierte Kredite
- Landesförderungen
- NPO-Fonds
Alle anderen Corona-Hilfen bleiben unberührt (zB. Fixkostenzuschuss Phase 1, Kurzarbeit).
Bei Bedarf unterstützen wir Sie ab Montag, den 09.11.2020 bei der Antragstellung.